BGH-Urteil: Auch ohne Helm voller Anspruch auf Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute entschieden, dass Radfahrer keine Mitschuld an eigenen Verletzungen betrifft, wenn sie bei einem Zusammenprall keinen Helm getragen haben. Das Tragen eines Helms sei für Radfahrer schließlich nicht vorgeschrieben (Az.: VI ZR 281/13).

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